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Kostenvoranschlag im Handwerk: was er bindet und wie weit er überschritten werden darf

Von Marcel Wildenhayn, Gründer von DocShock · Stand: Oktober 2026

Der Kostenvoranschlag ist das Werkzeug für Arbeiten, bei denen man vorher nicht genau weiß, was hinter der Wand steckt. Er schützt Sie vor dem Festpreis – aber nicht grenzenlos. Wer ihn deutlich überschreitet, ohne den Kunden vorher zu informieren, kann auf den Mehrkosten sitzen bleiben. Hier steht, wo die Grenzen liegen.

Was ein Kostenvoranschlag ist – und was nicht

Ein Kostenvoranschlag ist eine fachkundige Schätzung der voraussichtlichen Kosten. Er ist im Normalfall unverbindlich: Abgerechnet wird nach dem tatsächlichen Aufwand. Ein Angebot dagegen bindet Sie an Preis und Umfang.

Ob im Einzelfall ein Angebot oder ein Kostenvoranschlag vorliegt, hängt davon ab, wie das Schreiben formuliert ist. Steht „Festpreis“ oder „verbindlicher Kostenvoranschlag“ darauf, sind Sie gebunden. Schreiben Sie deshalb ausdrücklich „unverbindlicher Kostenvoranschlag“, wenn Sie genau das meinen.

Muss der Kunde für den Kostenvoranschlag bezahlen?

Im Zweifel nicht. Das Gesetz sagt ausdrücklich, dass ein Kostenvoranschlag im Zweifel nicht zu vergüten ist (§ 632 Abs. 3 BGB). Wollen Sie Geld dafür, müssen Sie das vorher vereinbaren – und im Streitfall beweisen.

Ein Satz im Kleingedruckten reicht dafür in der Regel nicht. Die IHK verweist auf eine Entscheidung des OLG Köln, nach der eine allgemeine Klausel, die jeden Kostenvoranschlag kostenpflichtig macht, unwirksam ist. Sicher ist eine kurze, ausdrückliche Absprache vor Beginn: „Der Kostenvoranschlag kostet 80 Euro und wird bei Auftragserteilung verrechnet.“

Wie weit darf der Kostenvoranschlag überschritten werden?

Eine feste Prozentgrenze steht nicht im Gesetz. Als Richtwert nennt die Rechtsprechung, wie sie etwa die IHK zusammenfasst, eine Überschreitung von 10 bis 20 Prozent als unwesentlich, in Ausnahmefällen bis 25 Prozent. Diese Überschreitung muss der Kunde in der Regel hinnehmen.

Maßgeblich ist der Einzelfall: Art und Umfang der Arbeit, wann die Mehrkosten erkennbar wurden, wie genau der Kostenvoranschlag war. Zusätzliche Leistungen, die der Kunde selbst gewünscht hat, zählen nicht zur Überschreitung – sie sind ein Nachtrag.

Wird es wesentlich mehr: sofort Bescheid geben

Zeichnet sich eine wesentliche Überschreitung ab, müssen Sie den Kunden unverzüglich informieren (§ 649 Abs. 2 BGB). Er kann dann entscheiden, ob er weitermachen lässt oder kündigt.

Kündigt er, bekommen Sie die Vergütung für die bisher geleistete Arbeit und die nicht darin enthaltenen Auslagen (§ 649 Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 645 BGB). Kündigt er nicht, dürfen Sie den tatsächlichen Aufwand abrechnen.

Unterlassen Sie die Anzeige, machen Sie sich schadensersatzpflichtig: Der Kunde wird so gestellt, als hätten Sie ihn rechtzeitig informiert. Praktisch heißt das oft, dass Sie die Mehrkosten nicht bekommen. Schriftlich und mit Datum informieren – eine Nachricht mit Foto vom Befund genügt als Nachweis.

Wichtiger Hinweis: Dieser Text erklärt die allgemeine Rechtslage in Deutschland und ist keine Rechtsberatung. Die Grenze für eine unwesentliche Überschreitung ist eine Richtgröße aus der Rechtsprechung, keine feste Regel. Bei Streit über eine Abrechnung lassen Sie den Fall anwaltlich prüfen.

Häufige Fragen

Ist ein Kostenvoranschlag verbindlich?

Im Normalfall nicht. Er ist eine Schätzung; abgerechnet wird nach Aufwand. Verbindlich ist er nur, wenn das ausdrücklich so vereinbart ist, etwa als „verbindlicher Kostenvoranschlag“ oder Festpreis.

Wie viel Prozent darf ein Kostenvoranschlag überschritten werden?

Eine gesetzliche Grenze gibt es nicht. Als Richtwert gelten 10 bis 20 Prozent als unwesentlich, in Ausnahmefällen bis 25 Prozent. Entscheidend ist der Einzelfall.

Muss ein Kostenvoranschlag bezahlt werden?

Im Zweifel nein (§ 632 Abs. 3 BGB). Eine Vergütung muss vorher ausdrücklich vereinbart sein; eine allgemeine Klausel im Kleingedruckten reicht in der Regel nicht.

Was passiert, wenn ich den Kunden nicht über Mehrkosten informiere?

Dann können Sie schadensersatzpflichtig sein. Der Kunde wird so gestellt, als wäre er rechtzeitig informiert worden – oft heißt das, dass Sie die Mehrkosten nicht bezahlt bekommen.

Wie DocShock dabei hilft

In DocShock entsteht der Entwurf aus der Anfrage; ob es ein verbindliches Angebot oder ein unverbindlicher Kostenvoranschlag ist, schreiben Sie in die Überschrift. Taucht während der Arbeit eine Überschreitung auf, schreiben Sie dem KI-Mitarbeiter kurz, was Sie gefunden haben: Er bereitet die Nachricht an den Kunden vor, Sie geben frei, und der Zeitpunkt ist festgehalten. Kundenverwaltung und Angebote sind ab Paket M enthalten.

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