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Wie viel darf eine KI im Betrieb allein entscheiden?

Stand: August 2026

Die Frage klingt technisch, ist aber eine Führungsfrage. Sie ist dieselbe, die Sie bei einem neuen Mitarbeiter stellen: Was darf er allein, was legt er mir vor, und ab welchem Betrag frage ich lieber selbst nach? Nur dass Sie die Antwort bei einer Software einmal aufschreiben müssen, statt sie im Gespräch zu klären.

Drei Stufen genügen

Die erste Stufe ist Vorlegen: Die Software bereitet alles vor und legt es Ihnen hin. Sie entscheiden. Das ist die Stufe, mit der jeder Betrieb anfangen sollte, und für viele bleibt es dabei – auch das ist ein Ergebnis.

Die zweite Stufe ist Handeln mit Grenze: Die Software darf selbst handeln, aber nur bis zu einer Zahl, die Sie festlegen. Zum Beispiel bis zu fünf Antwortmails am Tag, oder nur bei Vorgängen unter einem bestimmten Betrag. Alles darüber wird vorgelegt.

Die dritte Stufe ist Handeln: Die Software macht es und sagt Ihnen hinterher Bescheid. Diese Stufe ist für Vorgänge sinnvoll, die häufig, harmlos und leicht korrigierbar sind – nicht für alles andere.

Nicht alles gehört in dieselbe Schublade

Der häufigste Fehler ist ein einziger Schalter für die gesamte Software. Wer den umlegt, gibt gleichzeitig die Terminvorschläge und den Newsletter frei – obwohl das eine ein Ärgernis und das andere ein Reputationsschaden ist.

Sinnvoller ist eine Einteilung nach möglichem Schaden. Interne Notizen anlegen ist folgenlos. Einen Termin vorschlagen betrifft eine Person. Eine Antwort an einen Kunden schicken betrifft eine Kundenbeziehung. Werbung an viele Empfänger betrifft alle auf einmal und lässt sich nicht zurückholen.

Für die letzte Gruppe gibt es aus unserer Sicht keinen guten Grund, sie je zu delegieren. Eine Software, die das anbietet, hat die Frage nicht zu Ende gedacht.

Warum Tagesgrenzen wichtiger sind als sie klingen

Ein Fehler in einer Regel wirkt sich nicht einmal aus, sondern so oft, wie die Regel greift. Ohne Obergrenze verschickt ein falsch verstandener Auftrag nicht drei, sondern dreihundert Nachrichten – und zwar nachts, wenn niemand hinsieht.

Eine Tagesgrenze kostet nichts und begrenzt den Schaden auf eine Größe, die sich am nächsten Morgen bereinigen lässt. Sie ist der billigste Schutz, den es in diesem Bereich gibt.

Praktisch bewährt hat sich, die Grenze anfangs deutlich zu niedrig zu setzen und erst zu erhöhen, wenn man vier Wochen lang nichts korrigieren musste.

Ein Weg, nicht zwei

Eine Sache, auf die man bei der Auswahl achten sollte: Wenn eine Software erweiterte Befugnisse anbietet, darf das nicht bedeuten, dass die Vorgänge an der Freigabeliste vorbeilaufen. Sonst gibt es zwei Wege nach draußen, und nur einer davon ist dokumentiert.

Richtig gebaut ist es so, dass jeder Vorgang durch dieselbe Stelle geht und dort vermerkt wird, wer entschieden hat – Sie oder die erteilte Vollmacht. Die Liste bleibt vollständig, und im Nachhinein ist erkennbar, welche Entscheidung auf welchem Weg zustande kam.

Das ist auch für den Fall wichtig, dass Sie die Vollmacht wieder entziehen: Dann laufen alle Vorgänge sofort wieder über Sie, ohne dass irgendwo noch ein zweiter Kanal offen bleibt.

Was Sie protokollieren sollten

Zu jedem Vorgang gehören vier Angaben: was gemacht wurde, wann, auf welcher Grundlage und wer es freigegeben hat. Fehlt die letzte, ist das Protokoll im Streitfall wertlos.

Bewahren Sie außerdem den Anlass auf – also die E-Mail, die Frage oder den Auftrag, aus dem die Handlung folgte. Ohne den Anlass lässt sich später nicht beurteilen, ob die Handlung angemessen war.

Und prüfen Sie das Protokoll gelegentlich, auch wenn nichts passiert ist. Ein Protokoll, in das nie jemand hineinsieht, erfüllt seinen Zweck nicht.

Wichtiger Hinweis: Dieser Text ist keine Rechtsberatung. Ob und in welchem Umfang Sie ein KI-System in Ihrem Betrieb einsetzen dürfen, hängt unter anderem von der Art der verarbeiteten Daten, bestehenden Betriebsvereinbarungen und den Vorgaben der KI-Verordnung ab. Lassen Sie sich dazu fachkundig beraten.

Häufige Fragen

Sollte ich mit erweiterten Befugnissen anfangen?

Nein. Fangen Sie mit Vorlegen an, und zwar für alles. Erweitern Sie erst dort, wo Sie über Wochen hinweg nichts mehr korrigieren mussten – das ist der einzige belastbare Hinweis darauf, dass die Regel stimmt.

Haftet der Softwareanbieter, wenn die KI etwas Falsches tut?

In der Regel nicht für die inhaltliche Entscheidung. Wer nach außen handelt, handelt in Ihrem Namen – die Verantwortung dafür bleibt bei Ihnen. Genau deshalb sind abgestufte Befugnisse und ein vollständiges Protokoll keine Kür.

Was ist der Unterschied zu einem normalen Freigabeprozess?

Technisch keiner – und das ist der Punkt. Eine erweiterte Befugnis sollte nur bedeuten, dass die Freigabe automatisch erteilt wird, nicht dass sie entfällt. Der Vorgang muss trotzdem in derselben Liste stehen.

Kann ich eine erteilte Befugnis wieder zurücknehmen?

Das muss jederzeit möglich sein, mit sofortiger Wirkung und ohne dass laufende Vorgänge daran vorbeilaufen. Prüfen Sie das vor dem Kauf – am besten, indem Sie es einmal ausprobieren.

Braucht es dafür eine Betriebsvereinbarung?

Wenn ein Betriebsrat besteht, sind Systeme, die das Verhalten von Beschäftigten überwachen können, mitbestimmungspflichtig. Ob Ihr Fall darunterfällt, klären Sie arbeitsrechtlich – die Antwort hängt davon ab, was das System tatsächlich auswertet.

Wie DocShock dabei hilft

DocShock liefert die Handlungsvollmacht ausgeschaltet aus. Sie entscheiden je Bereich getrennt, ob vorgelegt oder gehandelt wird, und setzen dazu eine Tagesgrenze. Werbung und Auftritte im Namen des Betriebs lassen sich grundsätzlich nicht delegieren. Alles, was unter der Vollmacht geschieht, steht in derselben Freigabeliste wie alles andere – mit dem Vermerk, dass die Vollmacht entschieden hat.

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