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Telekommunikation im Betrieb: Mobilfunk, DSL und Glasfaser

Stand: August 2026

In einem Betrieb mit zehn Leuten laufen schnell fünfzehn Telekommunikationsverträge – Diensthandys, Festnetz, Internet, oft noch ein Ersatzanschluss. Die wenigsten wissen auf Anhieb, welcher Vertrag wann ausläuft. Genau daraus entstehen die Kosten, die niemand geplant hat.

Was seit Dezember 2021 gilt – und vielen unbekannt ist

Das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz hat die Spielregeln deutlich zugunsten der Kunden verändert. Drei Punkte sind im Alltag entscheidend:

Der Anbieterwechsel: worauf es praktisch ankommt

Beim Wechsel des Internetanschlusses gilt seit dem TKMoG: Der Anschluss darf höchstens einen Kalendertag unterbrochen sein. Klappt das nicht, steht dem Kunden eine Entschädigung zu – gestaffelt nach Tagen.

Wichtig für Betriebe: Der neue Anbieter übernimmt die Kündigung beim alten. Kündigen Sie nicht selbst zusätzlich – doppelte Kündigungen sind der häufigste Grund für einen Anschluss, der zu früh abgeschaltet wird.

Bei Rufnummern gilt: Die Mitnahme muss spätestens am Tag der Vertragsbeendigung erfolgen. Sie können sie auch noch bis zu drei Monate nach Vertragsende beantragen, aber je später, desto komplizierter.

Glasfaser: wann sich der Wechsel lohnt – und wann nicht

Für Betriebe mit Cloud-Software, Videoberatung oder größeren Datenmengen ist vor allem der Upload entscheidend, nicht der Download. Bei DSL liegt er oft bei einem Zehntel der Downloadrate; bei Glasfaser sind Up- und Download meist gleich schnell.

Wo Glasfaser noch nicht liegt, lohnt der Blick auf den Ausbaustatus vor Ort. Viele Anbieter verlangen für die spätere Hausanschlusslegung deutlich mehr Geld als während der Ausbauphase, in der sie oft kostenlos ist.

Ehrlich gesagt: Wer nur E-Mails schreibt und gelegentlich eine Rechnung verschickt, merkt vom Wechsel wenig. Der Aufwand lohnt sich dann kaum.

Die drei häufigsten Fehler in Betrieben

Häufige Fragen

Wie lange darf ein Mobilfunkvertrag mindestens laufen?

Die Mindestlaufzeit darf 24 Monate nicht überschreiten. Anbieter müssen zusätzlich einen vergleichbaren Tarif mit höchstens 12 Monaten Laufzeit anbieten.

Was passiert nach Ablauf der Mindestlaufzeit?

Der Vertrag läuft unbefristet weiter und ist mit einer Frist von einem Monat jederzeit kündbar. Die früher übliche automatische Verlängerung um zwölf Monate ist seit Dezember 2021 nicht mehr zulässig.

Kann ich bei zu langsamem Internet den Preis mindern?

Ja, wenn die tatsächliche Geschwindigkeit erheblich und wiederholt von der vertraglich zugesagten abweicht. Nachgewiesen wird das mit der Messsoftware der Bundesnetzagentur an mindestens zwei Tagen mit je mehreren Messungen.

Verträge im Blick behalten

Der teuerste Fehler bei Verträgen ist nicht der falsche Tarif, sondern die verpasste Frist: Wer nicht rechtzeitig kündigt, verlängert automatisch – oft um zwölf Monate. Mit dem DocShock Vertragsmanager liegen alle Verträge an einem Ort, mit Laufzeit, Kündigungsfrist und Erinnerung rechtzeitig davor.

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