Strom und Gas im Gewerbe
Stand: August 2026
Bei Strom und Gas zahlen Betriebe oft jahrelang denselben Tarif – nicht aus Überzeugung, sondern weil niemand die Zeit hat, sich damit zu befassen. Dabei ist es einer der wenigen Kostenblöcke, bei dem ein Wechsel wirklich schnell geht.
Woraus sich der Preis zusammensetzt
Nur etwa ein Viertel bis ein Drittel des Strompreises entfällt auf die reine Beschaffung – also den Teil, den der Anbieter beeinflussen kann. Der Rest sind Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen.
Das ist wichtig für die Erwartung: Wenn ein Vergleichsportal 40 Prozent Ersparnis verspricht, bezieht sich das nie auf die Gesamtrechnung. Realistisch bewegt sich der beeinflussbare Anteil in einer Größenordnung, die bei einem mittleren Gewerbeverbrauch dennoch dreistellig im Jahr sein kann.
Für Betriebe mit einem Jahresverbrauch über 100.000 Kilowattstunden gelten andere Regeln: Dort wird meist mit registrierender Leistungsmessung abgerechnet, und der Preis hängt zusätzlich von der Höchstlast ab. Wer in diesen Bereich kommt, sollte sich das Lastprofil genauer ansehen – dort liegt oft mehr als im Arbeitspreis.
Fristen: was für Gewerbekunden gilt
Der wichtigste Unterschied zum Privathaushalt: Die verbraucherschützenden Kündigungsregeln gelten für Gewerbekunden nicht in gleichem Umfang. Bei Privatkunden sind Verträge nach der Erstlaufzeit monatlich kündbar; bei Gewerbeverträgen ist eine automatische Verlängerung um zwölf Monate weiterhin möglich, wenn sie vereinbart wurde.
Üblich sind Kündigungsfristen von einem bis drei Monaten zum Laufzeitende. Wer sie verpasst, hängt ein weiteres Jahr im alten Tarif – und das ist der Grund, warum viele Betriebe teurer fahren als nötig.
In der Grundversorgung gilt eine Frist von zwei Wochen. Die Grundversorgung ist kein Sondertarif, sondern das, was gilt, wenn kein Vertrag geschlossen wurde – meist die teuerste Variante.
Preisgarantie, Bonus, Laufzeit: worauf zu achten ist
Eine eingeschränkte Preisgarantie deckt nur den Beschaffungsanteil ab. Steigen Netzentgelte oder Umlagen, darf der Anbieter trotzdem erhöhen. Eine vollständige Preisgarantie ist teurer im Grundpreis, dafür planbar.
Neukundenboni sind rechnerisch echt, aber sie fallen einmalig an. Im zweiten Jahr zahlt man den Normaltarif – deshalb lohnt der Vergleich des Preises ohne Bonus, wenn man länger bleiben will.
Bei Preiserhöhungen besteht ein Sonderkündigungsrecht. Die Frist ist kurz, oft zwei Wochen ab Zugang der Mitteilung. Wer die Post nicht liest, verliert es – ein weiterer Grund, Vertragsunterlagen an einem Ort zu haben.
Was tatsächlich Verbrauch spart
Der Tarifwechsel ändert den Preis, nicht die Menge. Bei den meisten Betrieben liegt mehr im Verbrauch als im Tarif:
- Beleuchtung. In Werkstätten und Lagern mit langen Betriebszeiten ist die Umstellung auf LED einer der wenigen Posten mit klar berechenbarer Amortisation – meist zwischen einem und drei Jahren.
- Druckluft. Undichtigkeiten im Druckluftnetz sind in älteren Werkstätten die Regel, nicht die Ausnahme. Ein Leckagetest kostet wenig und findet oft erstaunliche Mengen.
- Standby und Nachtlast. Ein Blick auf den Zählerstand abends und morgens zeigt, was nachts läuft. Was nachts läuft, ohne zu arbeiten, läuft auch tagsüber unnötig.
Häufige Fragen
Gelten für Gewerbekunden dieselben Kündigungsregeln wie für Privatkunden?
Nein. Die verbraucherschützenden Regeln zu Vertragsverlängerung und monatlicher Kündbarkeit greifen bei Gewerbeverträgen nicht in gleichem Umfang. Eine automatische Verlängerung um zwölf Monate ist weiterhin möglich, wenn sie vereinbart wurde.
Wie lange dauert ein Anbieterwechsel bei Strom?
Der eigentliche Wechsel ist gesetzlich innerhalb von drei Wochen abzuwickeln. In der Praxis hängt der Termin meist am Ende der Kündigungsfrist beim alten Anbieter, nicht am Wechselvorgang selbst.
Bleibt die Versorgung beim Wechsel unterbrochen?
Nein. Die physische Versorgung läuft über den örtlichen Netzbetreiber und ändert sich nicht. Es wechselt nur, wer abrechnet.
Verträge im Blick behalten
Der teuerste Fehler bei Verträgen ist nicht der falsche Tarif, sondern die verpasste Frist: Wer nicht rechtzeitig kündigt, verlängert automatisch – oft um zwölf Monate. Mit dem DocShock Vertragsmanager liegen alle Verträge an einem Ort, mit Laufzeit, Kündigungsfrist und Erinnerung rechtzeitig davor.